Überwachungskameras in der privaten Wohnung

Der Paragraph 20 der BKA-Gesetzesnovelle ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers!

Unsere überwachungsgeilen Oberhäuptlinge möchten es wirklich schaffen, ihre perfide Neugier mit einer Überwachung von Privatwohnungen stillen.

In dem Entwurf heißt es:

„In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass

1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und

2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.

Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“

[Quell: Gulli]

Damit dürfte die Wohnung eines unverdächtigen Dritten überwacht werden. Pervers wie ich finde!

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Frank Holldorff ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Drupal-Agentur erdfisch aus Heidelberg. Vater aus Freude. Kaffee-Junkie aus Leidenschaft. Drupalist aus Überzeugung. Selbstmanagement-Autodidakt aus Notwendigkeit. Gadget Liebhaber und Serienfan.

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