Die Tage haben sich zwei Parteien so richtig beliebt gemacht. Nicht nur, dass mir deren Politik generell schon die Magensäure zum kochen bringt, erdreisten die sich sogar, mir unerwünschte Werbung in den Briefkasten zu werfen.
Da macht die SPD so nett Werbung mit ihrem Flyer „Hand Drauf“. gezielt beworben werden dort dann Thomas Krczal, Dr. Monika Meißner und Armin Pfeiffer.
Die CDU reiht sich direkt dazu ein, nur toppt die es sogar noch! Anstatt mir einen Flyer mit den Kandidaten meines Stadtteils vorzustellen, werde ich mit dem Programm und Gesichtern der Herren beglückt, die sich für komplett andere Stadtteile einsetzen. Und das, obwohl die Plakate an der Straße mir lokale Kandidaten vorstellen.
Als ob damit ein positiveres Bild erreicht werden könnte. Mal ehrlich, warum sollte ich nur im Ansatz jemanden wählen, der selbst so einen einfachen Wunsch nicht respektiert? Oder anders ausgedrückt, die meine Persönlichkeitsrechte verletzen?
I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts führt der Einwurf von Werbesendungen in den Briefkasten des Klägers zu einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sowie zur Eigentums- und Besitzstörung mit der Folge, daß dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB bzw. §§ 903, 1004, 862 BGB gegen den Beklagten zustehe.
[Quelle: BGH Urteil]
Ich habe den Herren der SPD und der CDU schon eine E-Mail gesendet und meinen Unmut ausgedrückt. Ich bin mal gespannt, ob ich eine Reaktion erhalte und wenn dann, welche.
Wahrscheinlich wieder die üblichen Ausflüchte ala „tut uns leid“, „hatten es dem austräger extra gesagt“, „ist doch nicht schlimm“ etc.
Ich bin kein Freund von Rechtsanwälten, wirklich nicht, aber in diesem Falle habe ich echt Lust mal mein Recht einzufordern. Aber warten wir die Antworten mal ab.