Die Richter des Landgerichts befanden vergangenes Jahr, dass sich Gravenreuth widerrechtlich am Vermögen der „taz“ bereichern wollte. Im Jahr 2006 hatte der Anwalt versucht, die Internetadresse taz.de pfänden zu lassen.
[Quelle: Netzwelt]
Seine Revision wurde diese Woche verworfen. Das Urteil aus dem September 2008 ist damit rechtskräftig.
[Quelle: Netzwelt]
Seine Aktivitäten in Sachen Abmahnungen erregten gerne mal die Gemüter.
Später tauchte sein Name immer wieder im Kontext von Abmahnungen auf, in denen er hauptsächlich Ansprüche aus dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes durchsetzte. Da teilweise weitverbreitete Begriffe Anlass der Abmahnungen waren (wie zum Beispiel „Tricon“, „Explorer“ oder „Webspace“), forderte er im Auftrag seiner Mandantschaft häufig von sehr vielen Personen und Unternehmen kostenpflichtige Unterlassungen ein.
[Quelle: Wikipedia]
Ich persönlich fand schon immer, dass hier weniger der Schutz der Marke als das kostenpflichtige Abmahnen im Zentrum des Interesses stand. Aber wie gesagt, dass ist meine ganz persönliche Meinung.