Der Paragraph 20 der BKA-Gesetzesnovelle ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers!
Unsere überwachungsgeilen Oberhäuptlinge möchten es wirklich schaffen, ihre perfide Neugier mit einer Überwachung von Privatwohnungen stillen.
In dem Entwurf heißt es:
"In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."
[Quell: Gulli ]
Damit dürfte die Wohnung eines unverdächtigen Dritten überwacht werden. Pervers wie ich finde!
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